Ordentliche Mitglieder können eine „Ruhende Mitgliedschaft“ beantragen. Dies erfolgt schriftlich, formlos unter Angabe eines triftigen Grundes, nicht am Vereinsleben (Mitgliederversammlungen, Training) teilnehmen zu können. Die ruhende Mitgliedschaft dauert ein Jahr. Danach muß neu beantragt werden. Bei ruhender Mitgliedschaft werden keine Vergütungen seitens des RSV Sehmatal e.V. an das Vereinsmitglied gezahlt (z.B.: Lizenz, Startgelder) Die Jahresbeiträge sind am Jahresanfang bis spätestens 31. 01. auf dem Vereinskonto einzuzahlen. Bei Aufnahme in den Verein, ausgenommen fördernde Mitglieder, zahlt jedes Mitglied eine einmalige Beitrittsgebühr. Sie ist mit dem ersten Jahresbeitrag zu entrichten. Bei Aufnahme nach dem 30. 06. wird nur der halbe Jahresbeitrag berechnet.
Bankverbindung RSV Sehmatal e.V.: |